Zum Hauptinhalt springen
kundenservice
 

FAQ - Was sie schon immer über 24 Stunden Betreuung wissen wollten

Kurze Einleitung hier

Was genau ist eine 24-Stunden-Betreuung?

Eine Betreuerin wohnt im Haushalt der betreuten Person und unterstützt bei Alltagstätigkeiten, Körperpflege, Mobilität, Haushaltsführung sowie bei der medizinischen Basisversorgung nach ärztlicher Anordnung.

Welche Aufgaben darf eine Betreuungskraft übernehmen – und welche nicht?

Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, helfen beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Kochen, Einkaufen, Putzen, Spazierengehen usw. Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die ausschließlich diplomiertes Pflegepersonal durchführen darf (z. B. Injektionen, Medikamentengabe ohne Übertragung). Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Anordnung möglich.

Wie läuft der Start einer Betreuung ab?

Vor Beginn findet eine Bedarfserhebung statt. Danach wird eine passende Betreuerin ausgewählt, die Anreise organisiert und alle notwendigen Unterlagen vorbereitet (Werkvertrag, Betreuungsvereinbarung, Vollmachten, Meldezettel, Förderantrag usw.).

Wie viele Betreuungskräfte sind normalerweise im Einsatz?

In der Regel zwei Betreuungskräfte, die sich alle 2–4 Wochen abwechseln. So ist die Betreuung ohne Unterbrechung gesichert.

Welche Kosten kommen auf uns zu?

Die Kosten hängen vom Betreuungsbedarf, der Selbstständigkeit der betreuten Person und der Erfahrung der Betreuungskraft ab. Üblich sind Tagessätze, Fahrtkosten und eine Agenturbetreuungspauschale. Zusätzlich können staatliche Förderungen beantragt werden.

Gibt es Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung?

Ja. Über das Sozialministeriumservice gibt es eine monatliche Förderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Pflegegeld ab Stufe 3). Die Höhe liegt je nach Beschäftigungsform bei etwa 800–1.600 € pro Monat.

Was müssen wir als Familie bereitstellen?

Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Zugang zu Bad/WC, Verpflegung, sowie eine faire und wertschätzende Zusammenarbeit. Bettwäsche, Handtücher und die notwendige Haushaltsausstattung sollten vorhanden sein.

Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?

Dann organisieren wir einen raschen Wechsel. Oft lässt sich vieles aber bereits durch ein klärendes Gespräch lösen. Rückmeldung ist wichtig, damit wir die beste Lösung finden können.

Wie funktioniert ein Wechsel der Betreuungskraft?

Die abreisende Betreuerin übergibt an die neue Betreuungskraft. Wir koordinieren die Reise, prüfen alle Unterlagen und stellen sicher, dass keine Betreuungslücke entsteht.

Wer ist unser Ansprechpartner bei Problemen?

Ihre Agentur. Wir unterstützen bei Fragen, Unterlagen, Förderungen, Konflikten oder Notfällen und kümmern uns um organisatorische Abläufe.

Was passiert im Krankheitsfall der Betreuungskraft?

Wir organisieren Ersatz so schnell wie möglich. Je nach Situation kann eine Übergangslösung notwendig sein, bis die neue Betreuungskraft anreist.

Wie ist die Betreuungskraft versichert?

Selbstständige Betreuungskräfte sind bei der SVS versichert und übernehmen ihre An- und Abmeldung selbst. Wir überwachen die Unterlagen und informieren, wenn etwas fehlt.

Müssen wir die Betreuungskraft anmelden?

Ja, der Meldezettel ist verpflichtend. Zusätzlich wird eine Vollmacht benötigt, falls wir Behördenwege für Sie übernehmen sollen.

Arbeitet die Betreuungskraft wirklich rund um die Uhr?

Nein. Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt, hat aber Anspruch auf Ruhezeiten. Nachtdienste oder dauernde Rufbereitschaft sind nur bei tatsächlichem Bedarf und vorheriger Absprache möglich.

Was tun wir, wenn sich der Zustand der betreuten Person verschlechtert?

Bitte melden Sie sich bei uns. Wir prüfen gemeinsam, ob zusätzliche Unterstützung notwendig ist, z. B. durch diplomierte Pflege, Arzt, Wundmanagement oder andere Dienste.